Impressum, AGB und Datenschutz

 

Impressum, Allgemeine Geschäftsbedingungen

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Verantwortlich für den Inhalt:  Uwe Panzlaff

die Heilbegleiter
Uwe Panzlaff
Klaus-Groth-Straße 3
25361 Krempe

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Telefon 04824 2052
Mobil    0175 5656001 + 0172 8030482
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Finanzamt Itzehoe
Steuer-Nr. 18/161/01918

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„Ich bin der Wahrheit verpflichtet,
wie ich sie jeden Tag erkenne,
und nicht der Beständigkeit.“

-Mahatma Gandhi-


Allgemeine Geschäftsbedingungen

AGB für Coaching, Beratung, Energiearbeit 
  • §1 Anwendung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

    (1) Die von beiden Vertragspartnern akzeptierten Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Geschäftsbedingungen zwischen dem Coach/Berater/Energiearbeiter (= entsprechend Spirituellem/Energetischem/Geistigem Heilen = Aktivierung der SELBST-heilungskräfte) Petra Panzlaff sowie Uwe Panzlaff (nachfolgend beide Coach genannt) und dem Coachee/Klienten (nachfolgend Coachee genannt) als Dienstvertrag im Sinne der §§ 611 ff BGB, soweit zwischen den Vertragsparteien nichts Abweichendes schriftlich vereinbart wurde.
    2) Der Vertrag kommt zustande, wenn der Coachee das generelle Angebot des Coaches/Beraters, die Beratung/energetische Behandlung in beruflichen und privaten Entscheidungssituationen (Coaching) und die gezielte Schulung von Fähigkeiten zur Optimierung von Fachkompetenzen (Training) annimmt sowie der Zuwendung gesundheitlicher und privater Probleme durch Schulung/Optimierung seiner Selbstheilungskräfte. Dazu gehören auch Entspannungsmaßnahmen/Energiearbeit, die dem Erhalt der Gesundheit dienen, sowie Übungen zur Selbsterfahrung und kognitiven Umstrukturierung.
     3) Der Coach/Berater ist berechtigt, einen Dienstvertrag ohne Angabe von Gründen abzulehnen, wenn das erforderliche Vertrauensverhältnis nicht erwartet werden kann, wenn er aufgrund seiner Spezialisierung oder aus gesetzlichen Gründen nicht coachen und beraten kann oder darf, oder wenn es Gründe gibt, die ihn in Gewissenskonflikte bringen könnten. In diesem Fall bleibt der Honoraranspruch der Coaches/Beraters für die bis zur Ablehnung der Beratung entstandenen Leistungen, inklusive Entspannung/Verfahren erhalten.

  • §2 Inhalt des Dienstvertrags
    1) Der Coach/Berater erbringt seine Dienste gegenüber dem Coachee in der Form, dass er seine Kenntnisse und Fähigkeiten zwecks Beratung, Schulung, Entspannung und Prävention anwendet. Der Coach/Berater ist berechtigt, die Methoden anzuwenden, die dem mutmaßlichen Willen des Coachee entsprechen, sofern der Coachee hierüber keine Entscheidung trifft.
    2) Ein subjektiv erwarteter Erfolg des Coachees kann nicht in Aussicht gestellt oder garantiert werden. Gegenstand des Vertrags ist daher die Erbringung der vereinbarten Coachingleistung, nicht die Herbeiführung eines bestimmten Ziels des Coachee. Soweit der Coachee die Anwendung derartiger Gespräche, Maßnahmen oder Entspannungsverfahren ablehnt und ausschließlich nach wissenschaftlich anerkannten Methoden gecoacht, beraten und behandelt werden will, hat er das dem Coach/Berater gegenüber zu erklären. Mit dieser Erklärung des Coachees endet mit sofortiger Wirkung die Dienstleistung des Coaches.
  • §3 Rechtliche Rahmenbedingungen des Coaches
    1) Coaching und Beratung und Energiearbeit ist ausdrücklich keine Ausübung der Heilkunde, demnach darf der Coach gem. HPG § 1 Abs. 2 keine Krankheiten feststellen, heilen und lindern. Der Coach/Berater darf keine Krankschreibungen vornehmen und er darf keine Medikamente verordnen. Der Coachee/Klient wird lediglich geschult, selbst seine Selbstheilungskräfte zu aktivieren.
    2) Coaching, Beratung und Energiearbeit ist keine Psychotherapie und kein Ersatz für eine Psychotherapie. Der Coachee trägt während des gesamten Prozesses die volle Verantwortung für sein Handeln, sowohl während, als auch außerhalb der Termine. Die Teilnahme an einem/r Coaching/Beratung/Energiearbeit setzt eine normale psychische und physische Belastbarkeit voraus. Spirituelles/Energetisches/Geistiges Heilen dient der Aktivierung der Selbstheilungskräfte und ersetzt nicht die Diagnose oder Behandlung durch einen Arzt oder Heilpraktiker. Es ist vielmehr als Ergänzung zu verstehen, um die eigene Entwicklung zu unterstützen und Entspannung zu erfahren.
    Petra und Uwe Panzlaff führen keine Diagnosen durch, geben keine Heilversprechen ab und weisen ausdrücklich darauf hin, dass bereits begonnene ärztliche Behandlungen oder Therapien auf jeden Fall weitergeführt und keinesfalls unterbrochen werden sollten. Dies liegt allein in der Verantwortung des Klienten. Bei körperlichen Problemen/Krankheiten ist vom Coachee eigenverantwortlich vor dem Beginn einer Sitzung/eines Coachings/Aktivierung der Selbstheilungskräfte ein Arzt aufzusuchen!
    3) Eine Wirksamkeit der angebotenen Methoden ist wissenschaftlich nicht belegt oder anerkannt. Es wurde keine Wirksamkeit durch schulmedizinisch anerkannte wissenschaftliche Studien nachgewiesen.
  • §4 Mitwirkung des Coachees
    1) Zu einer aktiven Mitwirkung ist der Coachee nicht verpflichtet. Eine Beratung ist in den meisten Fällen aber nur bei aktiver Mitwirkung des Coachee sinnvoll. Dies gilt insbesondere für die Erteilung erforderlicher Auskünfte als Grundvoraussetzung für ein Coaching/Beratung wie auch für eine aktive Mitarbeit bei Entspannungsübungen und anderen Methoden.
    2) Der Coach/Berater ist berechtigt, die Beratung zu beenden, wenn das Vertrauen nicht mehr gegeben ist, insbesondere wenn der Coachee die Inhalte verneint.
    3) Auch der Coachee hat das Recht, die Beratung zu beenden, wenn das Vertrauen nicht mehr gegeben ist. Dies muss rechtzeitig – mindestens eine Woche vor dem nächsten vereinbarten Beratungstermin und schriftlich erfolgen.
  • §5 Vertraulichkeit des Coachings/Beratung
    1) Der Coach/Berater behandelt die Daten des Coachee vertraulich und erteilt bezüglich der Inhalte der Gespräche und Übungen, der Prävention und Entspannungsverfahren sowie deren Begleitumstände und den persönlichen Verhältnissen des Coachee Auskünfte nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Coachee. Auf die Schriftform kann verzichtet werden, wenn die Auskunft im Interesse des Coachee erfolgt und anzunehmen ist, dass der Coachee zustimmen wird.
    2) § 4 Abs. 1 ist nicht anzuwenden, wenn der Coach/Berater aufgrund gesetzlicher Vorschriften zur Weitergabe der Daten verpflichtet ist, beispielsweise bei Straftaten, oder auf behördliche oder gerichtliche Anordnung auskunftspflichtig ist. Dies gilt auch bei Auskünften an Personensorgeberechtigte, nicht aber für Auskünfte an Ehegatten, Verwandte, Familienangehörige, Kollegen oder Vorgesetzte.
    3) § 4 Abs. 1 ist ferner nicht anzuwenden, wenn in Zusammenhang mit der Beratung, Schulung, Entspannung und Prävention persönliche Angriffe gegen den Coach/Berater oder seine Berufsausübung stattfinden und er sich mit der Verwendung zutreffender Daten oder Tatsachen entlasten kann.
    4) Sofern der Coachee ein detailliertes Protokoll über das Coaching/Beratung verlangt, erstellt der Coach dieses kosten- und honorarpflichtig nach tatsächlichem Zeitaufwand aus den Aufzeichnungen.
    5) Der Coachee ist mit dem vereinbarten Medium (Telefon/Skype o.ä.) beim Online-Coaching einverstanden und hat sich über die ggf. Drittanbieter informiert.
  • §6 Meinungsverschiedenheiten
    Meinungsverschiedenheiten aus dem Vertrag und den Allgemeinen Geschäftsbedingungen sollten gütlich beigelegt werden. Hierzu empfiehlt es sich, Gegenvorstellungen, abweichende Meinungen oder Beschwerden schriftlich der jeweils anderen Vertragspartei vorzulegen und vor dem Termin zu klären.
  • §7 Honorar – Verhinderung
    Das Honorar (gemäß Preisliste oder Absprache) ist im direkten Anschluss nach dem Termin in bar zu zahlen. Sollte der Klient einmal verhindert sein und den Termin nicht wahrnehmen können, ist dies zügig mitzuteilen. Spätestens jedoch 24 Stunden vorher. Kann der Termin nicht anderweitig vergeben werden ist das Honorar trotzdem fällig.
  • §8 Salvatorische Klausel
    Sollten einzelne Bestimmungen des Beratungsvertrages oder der Allgemeinen Geschäftsbedingungen ungültig oder nichtig sein oder werden, wird damit die Wirksamkeit des Beratungsvertrages insgesamt nicht tangiert. Die ungültige oder nichtige Bestimmung ist vielmehr in freier Auslegung durch eine Bestimmung zu ersetzen, die dem Vertragszweck oder dem Parteiwillen am nächsten kommt.

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Quellenangabe: eRecht24, vfp

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